Geld vom Staat für Einbruchschutz

Euro Geldscheine mit Zettel und Stempel vom deutschen Staat
Die sinkenden Fallzahlen zum Wohnungseinbruch (2019: 87.145) und die gleichzeitig seit Jahren steigenden Versuchszahlen (2019: 39.466) zeigen, dass der Einbruchschutz wirkt: über ein Drittel der Täter scheitern an den eingebauten Einbruchhemmungen. Seit September 2017 hat sich die Förderstruktur für den Einbruchschutz zu Ihren Gunsten verändert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, hat den Zuschuss angehoben. Private Eigentümer und Mieter bekommen bis zu 20% ihrer Kosten für ihre Sicherheitstechnik bezuschusst. Was Sie dafür tun müssen, welche Richtlinien es dafür gibt und wie hoch der Zuschuss tatsächlich ausfallen kann, erfahren Sie hier.

Hintergrund: Seit 19.11.2015 können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse für Maßnahmen zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen. Seit 01.04.2016 werden Privatpersonen alternativ zum Zuschussprogramm (455) für zusätzliche Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz zudem über eine erweiterte Kreditvariante des Programms „Altersgerecht Umbauen (159)“ gefördert. Seit 26.07.2016 kann über das Programm „Energieeffizient Sanieren (430) ein Investitionszuschuss beantragt werden (vgl. Hinweis S. 2 unten). Alle Anträge und die Abrechnung werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt.
Wer wird eigentlich

von der KfW gefördert?

Die Förderung der KfW richtet sich ausschließlich an Privatpersonen:

  • Eigentümer selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser mit maximal 2 Wohneinheiten
  • Eigentümer von Eigentumswohnungen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, sollten sie ausschließlich aus Privatpersonen bestehen

    Hinweis: Jeder Eigentümer hat die Möglichkeit, die staatlichen Zuschüsse für den Einbruchschutz zu beantragen. Mieter erst dann, wenn der Vermieter den Umbaumaßnahmen zugestimmt hat.

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    Wie und in welchem

    Umfang wird gefördert?

  • Die ersten 1000 Euro der Investitionssumme werden mit 20% bezuschusst
  • Ab jedem weiteren Euro werden 10% Zuschuss gewährt
  • Die Investitionssumme derzeit muss mindestens 500 Euro betragen
    (dies entspricht mindestens 50 Euro Förderung)
  • Es werden Investitionskosten von maximal 15.000 Euro bezuschusst
    (dies entspricht maximal 1.600 Euro Förderung)
  • In Kombination mit Maßnahmen zur Barrierereduzierung können bis zu 6.250 Euro Zuschuss beantragt werden
  • Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig
  • Hinweis: Es werden keine bereits begonnenen oder schon abgeschlossene Vorhaben sowie keine Ferien- und Wochenendhäuser oder gewerblich genutzte Flächen gefördert! Die Kombination einer Förderung aus dem Produkt 455 mit einer steuerlichen Förderung gemäß §35 a Absatz 3 EStG (Steuerermäßigte Handwerkerleistung) für in diesem Programm geförderter Maßnahmen ist nicht möglich.
     
    Welche Unternehmen

    dürfen beauftragt werden?

    Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks. Dieses besitzt eine entsprechende Qualifikation in dem jeweiligen Sachgebiet. Die eigene Arbeitsleistung oder die privater Helfer ist somit nicht förderfähig.
     
    Wie erfolgt

    der Antrag bei der KfW?

    Den Antrag können Sie online im "KfW-Zuschussportal" stellen. Hier stehen Ihnen alle notwendigen Online-Formulare zur Antragstellung und -verwaltung zur Verfügung. Sie erfahren umgehend, ob Ihr Vorhaben gefördert wird und wie hoch der Zuschuss für Ihren Einbruchschutz ausfallen könnte. Bis zur Auszahlung der Fördermittel müssen die folgenden 4 Schritte durchlaufen werden:

    1. Wählen Sie Ihr Förderprodukt:
    Zur Auswahl stehen verschiedene Förderkategorien. Sollten Sie sich unsicher sein, welches das passende Förderprodukt ist, erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Polizei oder bei der Initiative K-Einbruch.
    2. Stellen Sie den Antrag:
    Zunächst müssen Sie sich mit Ihren persönlichen Daten registrieren und einen Account mit Passwort einrichten. Jetzt können Sie den Antrag stellen. Anhand spezifischer Fragen werden Sie individuell durch den Antrag geführt. Hier sind Angaben zu Ihrer Wohnsituation sowie zu Ihrem konkreten Vorhaben zu machen. Tragen Sie außerdem die förderfähigen Kosten für die Maßnahmen ein. Ihre Zusage erhalten sie ebenfalls direkt über das Portal. Das Dokument wird nicht zusätzlich per Post versendet. Sollten Sie eine Förderzusage bekommen, müssen Sie sich per Video-Identifikation oder in einer Postfiliale via Postident identifizieren.
    3. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben:
    Liegen alle notwendigen Dokumente im Zuschussportal bereit, ist Ihre Förderung genehmigt worden hat Ihre Identifikation bereits stattgefunden, können Sie mit dem Einbau der Komponente für den Einbruchschutz beginnen.

    4. Veranlassen Sie die Auszahlung:
    Sind alle Arbeiten rund um Ihren Einbruchschutz abgeschlossen können Sie die Rechnungen im Zuschussportal der KfW hochladen. Nach etwa 2 Wochen sollte die Prüfung Ihrer Unterlagen abgeschlossen sein. Spätestens im Folgemonat erhalten Sie dann Ihre Auszahlung.
     
    Wie genau müssen

    die Kostenschätzungen sein?

  • Es wird empfohlen, die geplanten förderfähigen Maßnahmen inklusive der Materialkosten auf Basis eines eingeholten Angebots zu beantragen
  • Das Angebot sollte unter Berücksichtigung eventueller Kostensteigerungen
    erstellt werden
  • Mögliche Kosten für die Erstellung eines Angebots können nicht übernommen werden
  • Gefördert werden aber die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Barrierereduzierung oder zum Einbruchschutz stehen
  • Evtl. gewährte Rabatte und Skonti mindern den Zuschuss entsprechend
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    Wie erfolgt

    die Abrechnung?

  • Nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens 6 Monate nach der Zusage muss die Durchführung
    über Rechnungsnachweis belegt werden
  • Dieses Verfahren erfolgt online durch den Antragssteller
  • Alle relevanten Unterlagen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf das Konto des Antragsstellers
  • Tipp: Für eine reibungslose Prüfung der „Bestätigung nach Durchführung“ bei der KfW wird empfohlen, die Rechnungen so zu gestalten, dass aus den Rechnungspositionen die Kosten der förderfähigen Maßnahmen eindeutig gemäß der nachfolgend aufgeführten Rubriken hervorgehen.
     
    Was wird gefördert und welche technischen

    Mindestmaßnahmen gelten?


    Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren. Diese müssen:
  • die Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser (auch ohne Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen an die umgebenden Wandbauteile) aufweisen
  • einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m2·K) aufweisen, sofern es sich um Außentüren als Teil der thermischen Hülle des Gebäudes handelt

    Einbau einbruchhemmender Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren. Diese müssen:
  • die Widerstandsklasse WK2 oder besser nach DIN V ENV 1627 entsprechen
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren. Diese müssen:
  • für aufschraubbare Schlösser (z.B. Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Türzusatzschlösser, Kastenriegelschlösser) / Bandseitensicherungen der DIN 18104 Teil 1 oder 2 zum Einbruchschutz entsprechen
  • bei Mehrfachverriegelungssystemen mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251 zum Einbruchschutz, Klasse 3 oder besser sowie bei Einsteckschlössern nach DIN 18251 zum Einbruchschutz, Klasse 4 oder besser eingebaut werden
  • bei Neuverglasung einbruchhemmendes Glas entsprechend DIN EN 356, P4 oder besser mit gesicherter Glasanbindung aufweisen. Nicht förderfähig sind einbruchhemmende Folien
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster und Fenstertüren
    (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, Bandseitensicherungen, abschließbarer Fenstergriff, Pilzkopfverriegelungen). Diese müssen:

  • der DIN 18104, Teil 1 oder 2 entsprechen
  • bei Neuverglasung einbruchhemmendes Glas entsprechend DIN EN 356, P4 oder besser mit gesicherter Glasanbindung aufweisen. Nicht förderfähig sind einbruchhemmende Folien

    Einbau einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen. Diese müssen:
  • nach DIN EN 1627 ab der Widerstandsklasse RC 2 eingebaut werden
  • Ohne gesonderte technische Anforderungen:
  • Einbau von Türspionen

    Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Diese müssen:
  • die Anforderungen nach DIN EN 50 131, Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser erfüllen
  • mögliche Komponenten sind: Kamerasysteme, Panikschalter, Geräteabschaltung, präsenzabhängige Zentralschaltung definierter Geräte bzw. Steckdosen, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisierten Zutrittsrechten

    Baugebundene Assistenzsysteme:
  • Bild-(Gegensprechanalagen) – z.B. mittels Videotechnik, baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder, Anwesenheits- und erweiterte Präsenzmelder, Türkommunikation, Beleuchtung
  • Anmerkung: Einbruchshemmende Beschläge, Profilzylinder usw. fallen unter „Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohneingangstüren“ wenn sie die für diese Maßnahme geltenden Mindestanforderungen erfüllen. Interkey empfiehlt dazu die Herstellerverzeichnisse „geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte“ der Polizei zu berücksichtigen, siehe: www.polizei.bayern.de/schuetzenvorbeugen/beratung/technik/index.html

    Achtung: Nicht förderfähig im Programm 455 sind z.B. Tresore und Wertbehältnisse. Fenster sind nur über das Programm 151/152 förderfähig
     

    Auszug für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung** Bereich Sicherheit, Orientierung, Kommunikation:

  • Altersgerechte Assistenzsysteme
    (z. B. für Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung, Heizung)
  • Modernisierung von Bedienelementen
  • Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation
    (z. B. Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen)
  • Förderungen zur Barrierereduzierung müssen in einem separatem Antrag beantragt werden

    ** Zuschuss für 10 % der förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit. Beim Standard „Altersgerechtes Haus“ werden 12,5 % der förderfä- higen Kosten, bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Weitere förderfähige Maßnahmen zu Barrierereduzierung siehe www.kfw.de.
  • Hinweis: Im Programm Energieeffizient Sanieren - Kredit (Nr. 151/152) oder Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (Nr. 430) wird u. a. der Einbau einbruchssicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie die dazu gehörigen einbruchhemmende Nachrüstprodukte mit finanziert. Private Eigentümer, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen, können seit 26.07.2016 einen Antrag bis zu 30.000 € Zuschuss direkt im KfW-Zuschussportal stellen und sofort die Zuschusshöhe erfahren. Das Programm ist flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln.


    Tipp: Seit 01.04.2016 werden Privatpersonen alternativ zum Zuschussprogramm (455) für zusätzliche Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz über eine erweiterte Kreditvariante des Programms „Altersgerecht Umbauen (159)“ gefördert. Bis 50.000 Euro Kreditbetrag werden je Wohneinheit altersunabhängig ab 0,75 % effektiver Jahreszins gefördert. Das gilt für Maßnahmen zur Barrierereduzierung/Einbruchschutz oder den Kauf umgebauten Wohnraums. Diese Variante ist eine ideale Ergänzung zum Produkt Energieeffizient Sanieren als Kredit (151/152) oder Zuschuss (430).

     

    Weiterführende Links und Downloads:


    Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/einbruchschutz oder unter Tel. 0800 539 9002
    (kostenfrei: Montag-Freitag 8-18 Uhr)
    Weitere Informationen finden Sie hier:  abus.com/ger/Ratgeber/Staatliche-Foerderung
    Das komplette Infoblatt als Download gibt es hier: Info Blatt KfW-Foerderung
    Hier kommen Sie direkt zum Zuschussportal: kfw.de/zuschussportal-web
    Weitere Informationen sowie ein breites Sortiment im Bereich Sicherheitstechnik finden Sie hier: wagner-sicherheit.de

    Die Angaben in diesem Beitrag sind ohne Gewähr.

    3 Comments

    1. Ingo sagt:

      Sicherlich eine Fördermaßnahne, die gerne in Anspruch genommen wurde, denn hier geht es schließlich um die eigene Sicherheit.

    2. Jo sagt:

      Gut zu wissen, dass der Staat den Einbruchschutz fördert. Meine Eltern haben sich gerade Gitter vor die Kellerfenster montieren lassen. Da sie den zertifizierten Einbruchschutz im ganzen Haus erweitern wollen, wird sicher eine Summe über 2000 Euro herauskommen, sodass es immerhin eine kleine Fördersumme ergibt. Danke für die ausführlichen Informationen hierzu.

    3. Lisbeth Maler sagt:

      Ich wusste gar nicht, dass seit dem 19.11.2015 private Eigentümer und Mieter Zuschüsse für Maßnahmen zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen können. Metalltüren können ein sicherer Schutz vor Einbrechern sein. Sie lassen sich weniger leicht aufhebeln als Holztüren.

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